Allgemeine Geschäftsbedingungen - Oberpaur Vorteilskarte/Kundenkartenprogramm

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem kostenlosen Bonusprogramm, der Vorteilskarte, der J.N. Oberpaur GmbH & Co. KG (nachfolgend „Oberpaur“ genannt).
Teilnehmen kann jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme besteht jedoch nicht.

2. Sammeln, Einlösen und Verrechnung eines Bonus, Ausschluss vom Bonusprogramm

Die Gewährung des Bonus stellt eine freiwillige Leistung dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Der Inhaber der Karte ist berechtigt, in den von Oberpaur betriebenen Geschäften, den gewährten Bonus durch Vorlage der Vorteilskarte zu sammeln. Dabei ist die Vorteilskarte unmittelbar beim Erwerb vorzulegen, so dass die Einkäufe über die Karte erfasst werden können; ein späteres Gutschreiben des Bonus ist nicht möglich.
Der Karteninhaber erhält auf seine nicht reduzierten Einkäufe von Bekleidungsartikeln einen 3%-Bonus. Dieser Bonus wird nicht gewährt auf Einkäufe im Oberpaur Onlineshop, Dienstleistungen, sowie auf reduzierte Ware, und Sonder- bzw. Rabattaktionen, wie Beispielsweise unseren Geburtstagsgutschein oder ähnliches.
Der Bonus errechnet sich aus dem Wert der über die Vorteilskarte erfassten Einkäufe (Bareinkäufe, Einkäufe mit Sofortlastschrift, Einkäufe mit EC- oder Kreditkarte). Der Oberpaur Onlineshop ist von diesem Programm ausgeschlossen. Die ermittelten Boni werden auf dem Vorteilskartenkonto des Karteninhabers gesammelt. Der Vorteilskarteninhaber erhält bis zu viermal pro Jahr per Email oder per Post einen Bonusscheck, in welchem er über sein Guthaben informiert wird. Darüber hinaus erhält der Vorteilskarteninhaber einen Gutschein über den angesammelten Bonus, soweit das Bonuskonto einen Wert von mindestens 5 Euro enthält. Geringere Guthaben verbleiben auf dem Kundenkonto, bis ein Wert von mindestens 5 Euro erreicht wird. Beim Kauf von Oberpaur-Geschenkgutscheinen wird kein Bonus gewährt. Erst der Einlöser des Oberpaur-Geschenkgutscheins, sofern er Inhaber einer Kundenkarte ist, erhält die Bonusgutschrift.
Oberpaur ist berechtigt, Bonusguthaben mit fälligen Forderungen gegenüber dem Karteninhaber zu verrechnen.
Bei Missbrauch (z.B. unberechtigte Einflussnahme auf die gewährte Bonushöhe, Vervielfachung des Bonusgutscheins, Abänderung der Höhe des ausgegebenen Gutscheins, etc.) sowie bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages aus Kulanz behält sich Oberpaur das Recht vor, die Erstattung des Bonuswertes ganz oder teilweise zu verlangen, wenn eine Verrechnung mit dem Bonusguthaben nicht möglich ist.
Des Weiteren behält sich Oberpaur bei Missbrauch durch den Karteninhaber die außerordentliche Kündigung des Bonusprogrammes vor. Angesammelte Boni werden ersatzlos gelöscht.

 

3. Änderung von Teilnahmebedingungen und Bonusprogramm, Einstellung des Bonusprogramms

Oberpaur behält sich vor, die Teilnahmebedingungen bezüglich der gewährten Rabatthöhe, des Bonussammelzeitraums, der Höhe des auszukehrenden Bonusbetrages oder ähnliches, sowie für den Fall, dass Anpassungen der AGB aufgrund einer geänderten Rechtslage erforderlich werden, vor, diese zu ändern.
Im Falle der Änderung der allgemeinen Teilnahmebedingungen erhält der Karteninhaber eine Mitteilung über die Änderung sowie die geänderten AGB per Email oder per Post zugesandt. Widerspricht der Teilnehmer der Änderung nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Benachrichtigung ausdrücklich gegenüber Oberpaur, gelten die Änderungen als genehmigt, wenn der Teilnehmer hierauf in der Mitteilung gesondert hingewiesen worden ist. Als Genehmigung gilt auch, wenn der Teilnehmer nach Erhalt der geänderten Bedingungen die Bonuskarte nutzt.
Widerspricht der Kunde den geänderten Teilnahmebedingungen, beendet er damit seine Teilnahme am Bonusprogramm. Er erhält dann einen Bonusscheck über das Bonusguthaben.

Oberpaur ist berechtigt, das Bonusprogramm unter Einhaltung einer Frist von einem Monat einzustellen. Alle Karteninhaber erhalten dann eine Mitteilung per Email oder per Post und einen Bonusscheck über ihr Bonusguthaben.

4. Verlust, Auszahlung

Bei Verlust des Bonusschecks oder des Geburtstagsgutscheines besteht kein Ersatzanspruch.
Ein Anspruch auf Auszahlung des gesammelten Bonusguthabens in bar besteht nicht.

5. Information zur Teilnahme an einer Schlichtungsstelle im Rahmen der allgemeinen Streitbeilegung

Oberpaur ist zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

6. Schlussbestimmungen

Die kostenlos ausgegebene Vorteilskarte bleibt im Eigentum von Oberpaur und ist bei Beendigung des Bonusprogramms – gleich aus welchem Grund – an diese wieder herauszugeben.
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der allgemeinen Teilnahmebedingungen im Übrigen.

7. Datenschutz

Zur Teilnahme am Oberpaur-Bonusprogramm werden bei der Anmeldung der volle Name, die vollständige Anschrift, das Geburtsdatum (für Geburtstagsgutschein), sowie die E-Mail-Adresse des Karteninhabers benötigt. Der Schutz von personenbezogenen Daten hat für Oberpaur höchste Priorität. Oberpaur verpflichtet sich, die personenbezogene Daten der Karteninhaber stets nach den Vorschriften der geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln.
Zur Durchführung und Abwicklung des Bonusprogramms erfasst, verarbeitet und speichert Oberpaur alle Daten des jeweils zugrundeliegenden Geschäfts sowie die personenbezogenen Daten des Kunden.
Eröffnet der Karteninhaber unter Angabe der Kundenkartennummer ein Kundenkonto, so werden die zu dieser Karte bei Oberpaur hinterlegten Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, Email-Adresse, ggf. bereits gesammelte Boni, bisher bei Oberpaur erworbene Waren, ggf. das Geburtsdatum) mit denen bei der im Rahmen der Kontoeröffnung bzw. Bestellung angegebenen Daten zusammengeführt und gespeichert.
Im Rahmen der vom Kunden erteilten Einwilligung ist Oberpaur berechtigt, die Antragsdaten sowie die mit der Oberpaur-Vorteilskarte erfassten Einkaufs- und Transaktionsdaten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Die Daten werden verwendet um für die Kunden individuelle Angebote zu erstellen, sowie für die anonyme Auswertung von Werbeaktionen. Zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Bonusprogramm, werden die Daten im erforderlichen Umfang (Name und Adresse) an Dienstleister (Druckereien, Lettershops, Werbeversender (Postdienstleister) und an unseren Systemanbieter für das digitale Kundenmarketing) weitergegeben, die aber ihrerseits zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet werden. Eine Weitergabe der Daten an andere als die zuvor aufgeführten Dienstleister erfolgt nicht
Eine über die zur Erfüllung der Pflichten von Oberpaur aus dem Bonusverhältnis erforderliche Datennutzung erfolgt nicht, soweit der Karteninhaber einer weiteren Nutzung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
Der Karteninhaber hat jederzeit einen Anspruch auf Auskunft über seine gespeicherten Daten, sowie auf Berichtigung, Sperrung und Löschung. Hierfür entstehen dem Karteninhaber keine Kosten.
Auf Anforderung teilt Oberpaur dem Karteninhaber gerne mit, ob und welche persönlichen Daten über diesen gespeichert sind.
Im Falle der Beendigung des Bonusprogramms werden alle für die Durchführung und Abwicklung des Bonusprogramms gespeicherten Daten gelöscht, soweit diese Daten nicht für die abschließende Abwicklung oder aus rechtlichen Gründen länger zu speichern sind. In diesem Fall erfolgt die Löschung der personenbezogenen Daten nach endgültiger Abwicklung bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Pflichten zur Datenaufbewahrung.

Weitere Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung